PFAS–Check Schweiz
Auswirkungen von PFAS–Ewigkeitschemikalien  auf Mensch und Umwelt sowie nachhaltige Alternativen

Gesetzeslage zu PFAS in der Schweiz

Trinkwasser

In der Schweiz gelten derzeit rechtlich verbindliche Einzelstoff-Grenzwerte für PFOS, PFOA und PFHxS im Trinkwasser. Die Einführung eines Summenparameters (Summe PFAS-20* mit 0,10 µg/L) analog zur EU wurde politisch verschoben.

Aktuell gelten gesetzlich bindende Höchstwerte nur für drei einzelne PFAS im Trinkwasser: PFOS (0,3µg/l), PFHxS (0,5µg/l) und PFOA (0,1µg/l).

Böden

Der Vollzug erfolgt kantonal risikobasiert; Massnahmen richten sich nach dem Gefährdungspotenzial für Grundwasser, Nutzpflanzen und Nahrungskette. Einheitliche, schweizweite generische Grenzwerte für „PFAS gesamt“ liegen derzeit nicht vor.

Hinweis: Je nach Kanton können Vollzugshilfen, Einzelfallwerte sowie Vorsorge‑ oder Sanierungswerte herangezogen werden. Materialien mit PFAS‑Einträgen (z. B. Löschschäume) werden standortspezifisch bewertet.

Am 3. Oktober 2025 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine umfassende Beschränkung für PFAS in Löschschäumen veröffentlicht. Diese tritt am
23. Oktober 2025 in Kraft und sieht vor, dass ab dem 23. Oktober 2030 keine PFAS-haltigen Löschschäume mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen, wenn die Gesamtkonzentration 1 mg/L oder mehr beträgt.

Löschmittel

Am 3. Oktober 2025 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine umfassende Beschränkung für PFAS in Löschschäumen veröffentlicht. Diese tritt am
23. Oktober 2025 in Kraft und sieht vor, dass ab dem 23. Oktober 2030 keine PFAS-haltigen Löschschäume mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen, wenn die Gesamtkonzentration 1 mg/L oder mehr beträgt.

Für die Schweiz gilt

ab 01.12.2026

Verbot des generellen Inverkehrbringens von PFAS-haltigen Schaumlöschmitteln

Übergangsfrist

ab 01.01.2032

Ende der Übergangsfrist: Per 01.01.2032 müssen bestehende PFAS-haltige Feuerlöscher ersetzt sein


Quelle

Fedlex – Die Publikationsplattform des Bundesrechts: (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV AS 2022 162)
Webseite: https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2022/162/de


Lebensmittel

Bei Auffälligkeiten werden Lieferketten geprüft, Quellen eingegrenzt und betroffene Produkte nötigenfalls vom Markt genommen. 

Die Schweiz orientiert sich an EU‑Vorgaben: Für verschiedene Produktgruppen gelten verbindliche Höchstgehalte, häufig auf Basis der Summe aus vier PFAS (Σ PFAS‑4**: PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS). Die konkreten Grenzwerte variieren je Kategorie (in µg/kg).

Milch und Milchprodukte

Für Milch und Milchprodukte existieren derzeit EU‑Vorgaben bzw. Orientierungswerte. Eine schweizweite Festlegung wird diskutiert. Ziel der Regulierung ist, die lebenslange PFAS‑Aufnahme so gering wie möglich zu halten und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Fleisch

Verbindliche Höchstwerte angelehnt an die EU – massgeblich ist die Summe aus vier PFAS (Σ PFAS-4**: PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS) je nach Produktkategorie.

Fisch

Verbindliche Höchstwerte angelehnt an die EU – massgeblich ist die Summe aus vier PFAS (Σ PFAS-4**: PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS) je nach Produktkategorie.

Anmerkungen

* Σ PFAS‑20 bezeichnet einen Summenparameter im Trinkwasser, bei dem die Konzentrationen von 20 ausgewählten PFAS addiert werden; er dient als breit gefasster Indikator für die Gesamtbelastung durch häufig vorkommende PFAS.

** Σ PFAS‑4 fasst in Lebensmitteln die vier prioritären Stoffe PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS zusammen; die Summe ihrer Gehalte wird mit produktkategoriespezifischen Höchstgehalten verglichen.

Tabellarische Übersicht "Grenzwerte Lebensmittel"


Schweiz

EU

Trinkwasser

Grenzwerte für drei einzelne PFAS:
PFOS (0,3µg/l), PFHxS (0,5µg/l)
und PFOA (0,1µg/l).

Summe von 20 PFAS < 0.1 µg/l

Fleisch

Folgt den EU-Grenzwerten

Abhängig von Fleischart, Summe von 4 PFAS in Rinder-Muskelfleisch < 1.3 µg/kg

Fisch

Folgt den EU-Grenzwerten

Abhängig von Fisch, Summe von 4 PFAS
in Bachforellen-Muskelfleisch < 8 µg/kg

Eier

Folgt den EU-Grenzwerten

Summe von 4 PFAS < 1.7 µg/kg

Milch und Milchprodukte

Folgt den EU-Grenzwerten

Richtwerte für vier einzelne PFAS:
0.01 µg/kg – 0.06 µg/kg

Obst, Gemüse, Getreide, Nüsse etc.

keine

Richtwerte für vier einzelne PFAS:
0.005 µg/kg – 0.015 µg/kg

Hinweis: Am 08.04.26 beim EDI (Eidgenössisches Departement des Innern) zur Prüfung eingereicht.

Aktualisiert: 14.04.2026

Quelle

Eurofins: https://www.eurofins.ch/de/analytische-dienstleistungen/eurofins-scientific-ag/gesetzesaenderungen/pfas/