PFAS in Löschmitteln – eine unsichtbare Umweltgefahr
PFAS werden seit den 1970er Jahren in Löschschäumen eingesetzt, vor allem zur Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B). Sie sorgen dafür, dass sich ein stabiler Wasserfilm auf der Brennstoffoberfläche bildet und das Feuer schnell erstickt wird. Dieses Plus an Löschleistung hat jedoch eine Schattenseite: PFAS reichern sich in der Umwelt an und kontaminieren Böden!
1. Löschmittel
Beim Einsatz von PFAS-haltigen Löschmitteln gelangen die Stoffe direkt in Boden, Oberflächengewässer und Grundwasser. Gelangt Löschschaum in den Untergrund, kann er Böden und ganze Grundwasserkörper über Jahre bis Jahrzehnte kontaminieren. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen – etwa das Auskoffern belasteter Böden oder aufwendige Wasseraufbereitung – sind technisch anspruchsvoll und sehr kostspielig.
Eine besonders bedeutende PFAS-Quelle sind bestimmte Feuerlöschschäume, die vor allem:
- an Flughäfen,
- bei Militärstandorten,
- auf Feuerwehr-Übungsplätzen
eingesetzt wurden oder noch werden. Bei Übungen und Einsätzen versickern diese Schaummittel im Boden oder fließen in Oberflächengewässer. Dadurch wurden an vielen dieser Orte Böden und Grundwasser stark mit PFAS belastet. Rund um Standorte mit häufigem Schaumeinsatz (z. B. Flughäfen, Feuerwehrübungsplätze oder Industrieanlagen) mussten bereits Trinkwasserbrunnen gesperrt und von der Fischerei genutzte Seen für den Verzehr gesperrt werden.
2. Umrüstung auf PFAS-freie Löschmittel
Betreiber von Löschanlagen, Industrieunternehmen, Flughäfen und Feuerwehren stehen damit vor der Aufgabe, ihre Brandschutzkonzepte zu überprüfen, PFAS-haltige Schaummittel zu identifizieren und schrittweise auf umweltverträgliche, fluorfreie Löschtechnologien umzusteigen.
3. Gesetzeslage EU
Auf EU-Ebene sind verschiedene PFAS bereits über die POP-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1021) und die REACH-Verordnung eingeschränkt oder verboten worden. Dazu zählen unter anderem PFOA, PFOS, PFHxS sowie langkettige Perfluorcarbonsäuren. Für Feuerlöschschäume gelten dabei strenge Grenzwerte; Überschreitungen sind nur noch im Rahmen eng befristeter Übergangsfristen zulässig. Am 3. Oktober 2025 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine umfassende Beschränkung für PFAS in Löschschäumen veröffentlicht. Diese tritt am 23. Oktober 2025 in Kraft und sieht vor, dass ab dem 23. Oktober 2030 keine PFAS-haltigen Löschschäume mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen, wenn die Gesamtkonzentration 1 mg/L oder mehr beträgt.
4. Gesetzeslage Schweiz
In der Schweiz sind bereits einzelne PFAS wie PFOA, PFOS und verwandte Substanzen verboten oder stark eingeschränkt. Der Bundesrat hat nun ein generelles Verbot von PFAS-haltigen Schaumlöschmitteln eingeleitet: Ab dem 1. Dezember 2026 dürfen entsprechende Feuerlöscher nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für bestehende Geräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2032. Langfristig führt die Regulierung dazu, dass PFAS-haltige Löschmittel vollständig ersetzt werden.
Quellen
Bundesamt für Umwelt (BAFU): Löschmittel
Webseite: https://www.bafu.admin.ch/de/loeschmittel
Der Zugang zum EU-Recht (EUR-Lex): Verordnung (EU) 2025/1988 der Kommission vom 2. Oktober 2025 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen
Webseite: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_202501988
Fedlex – Die Publikationsplattform des Bundesrechts: (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV AS 2022 162)
Webseite: https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2022/162/de