Motion 25.3421 – PFAS: Konsumierende schützen und belasteten Betrieben eine Produktionsumstellung ermöglichen
Was ist eine Motion?
Diese Motion ist ein parlamentarischer Auftrag an den Bundesrat. Stimmen Nationalrat und Ständerat zu, ist der Bundesrat verpflichtet, die verlangten Massnahmen umzusetzen, zum Beispiel durch Gesetzes- oder Verordnungsänderungen.
Was ist eine Vernehmlassung?
Die Vernehmlassung ist das formelle Anhörungsverfahren vor einem politischen Entscheid. Dabei erhalten Kantone, Parteien, Verbände und weitere betroffene Akteure die Möglichkeit, zu einem Entwurf Stellung zu nehmen. Ziel ist es, die Praxistauglichkeit zu prüfen und Auswirkungen frühzeitig zu erkennen.
Was beabsichtigt die Motion 25.3421?
Die Motion verfolgt zwei gleichzeitige Ziele: den Schutz der Konsumierenden und die Unterstützung belasteter Betriebe. Es soll befristet möglich sein, Fleisch, Fisch und Eier, die die geltenden PFAS-Höchstgehalte überschreiten, zu vermischen und daraus ein konformes Endprodukt herzustellen. Die Enderzeugnisse müssen die geltenden PFAS-Höchstgehalte einhalten, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Die Konsumierenden müssen über das Vermischen informiert werden. Die Sonderregelung soll befristet für drei Jahre gelten.
Konkret geht es um:
- Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlich problematischen PFAS
- Übergangsregelungen für Landwirtschaftsbetriebe mit belasteten Produkten
- wirtschaftliche Abfederung bei Härtefällen
- einen schweizweit einheitlichen Vollzug der Regeln
Was würde sich ändern?
Trinkwasser
Im Bereich Trinkwasser sind deutlich strengere Grenzwerte vorgesehen. Der Bundesrat schlägt vor, die Vorgaben der EU zu übernehmen und diese teilweise weiter zu verschärfen.
Geplante Änderungen:
- Übernahme der EU‑Höchstwerte für PFAS im Trinkwasser
- zusätzlicher, besonders tiefer Grenzwert für vier relevante PFAS: 0,02µg/L (Mikrogramm pro Liter)
- Berücksichtigung von Tränkewasser für Nutztiere, um PFAS-Einträge in die Lebensmittelkette zu reduzieren
Diese Verschärfungen werden fachlich diskutiert, insbesondere im Hinblick auf technische Machbarkeit und Kosten für die Wasserversorgung.
Lebensmittel
Für bestimmte tierische Lebensmittel gelten bereits Höchstwerte für PFAS. Produkte, die diese überschreiten, dürfen nicht verkauft werden. Neu sind befristete Übergangslösungen geplant.
Vorgesehen sind:
- zeitlich befristetes Vermischen belasteter mit weniger belasteter Ware
- Voraussetzung: Das Endprodukt hält die gesetzlichen Höchstwerte ein
- Befristung auf 3 Jahre
- Informationspflicht gegenüber Konsumierenden
- finanzielle Unterstützung bei wirtschaftlichen Härtefällen
- Weisungen für einen einheitlichen Vollzug in den Kantonen
Zeitplan
Der politische Prozess ist mehrstufig angelegt:
- 27. Mai 2026: Start der Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen
- bis 18. September 2026: Vernehmlassungsfrist
- anschliessend: Auswertung und Überarbeitung der Vorlagen
- bis März 2027: Entwurf einer gesetzlichen Grundlage zur Unterstützung betroffener Betriebe
Quellen:
Medienmitteilung Bundesrat: https://www.admin.ch/de/newnsb/VZ248oNL4Ryh0TaIII4lm
Publiziert: 27.05.2026